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Urheberrechtsverletzung bei Fotos im Internet: Das können Fotografen tun

Nicht selten finden Urheberrechtsverletzungen an Fotos im Internet statt. Stolpert jemand über ein Bild auf einer Website und möchte dieses für seine eigene Website verwenden, reicht ein einfacher Rechtsklick „speichern unter“ und das geistige Werk eines Fotografen findet einen neuen Nutzer.

Urheberecht und Verwertungsrecht

 

Ein Text, eine Symphonie, eine Fotografie: Das „geistige Werk“ eines Schriftstellers, Komponisten oder Fotografen wird durch das Urheberrecht geschützt. Die ideellen und materiellen Rechte eines Urhebers an seinem Werk werden darin geregelt. Die Verwertungsrechte hat nur der Urheber: Der Schöpfer allein darf über die Verwertung und die Nutzung seines Werkes entscheiden. Er darf es vervielfältigen, verteilen, ausstellen und einen wirtschaftlichen Gewinn – über Verkauf oder die Vervielfältigung (Abzüge) – erzielen. Verwertungsrechte können nicht übertragen werden, Fotografen können nur das Nutzungsrecht an ihren Fotos gewähren, wenn sie beispielsweise einer Zeitung erlauben, ihre Fotos zu drucken. Das Urheberrecht regelt auch den Anspruch auf eine angemessene Vergütung für die Nutzung Ihrer Fotos.

Rechtswidrige Nutzung Ihres Fotos

 

Haben Sie eine Urheberrechtsverletzung an einem oder mehreren Fotos festgestellt, heißt es: Beweise sichern.

  • Erstellen Sie Screenshots aller vermutlich rechtswidrig veröffentlichten Bilder
  • Notieren Sie die URL der Website und die URL der Bilddatei (Rechtsklick „Bildadresse kopieren“)
  • Nehmen Sie alle Daten der Webseiten-Betreiber aus dem Impressum auf

Im Streitfall müssen Sie beweisen können, dass Sie tatsächlich der Urheber sind. Bei analogen Bildern sind das die Negative, bei digitalen Bildern die Metadaten der Bilddatei. Mit diesen Informationen kann Ihr Anwalt alle weiteren Schritte einleiten und die Webseiten-Betreiber abmahnen.

Wir übernehmen das für Sie

  • Wir prüfen Ihre Informationen und mahnt den Website-Betreiber ab
  • Regelmäßig kontrollieren wir, ob der Betreiber nach der Abmahnung Ihr Foto auch wirklich von der Website entfernt hat
  • Kommt der Betreiber der Webseite seiner Pflicht, das Foto zu entfernen nicht nach, leiten wir weitere Schritte ein
  • Wird ein Foto rechtswidrig verwendet, können noch mehrere im Umlauf sein. Wir recherchieren für Sie weitere Rechtsverstöße.

 

Haben Sie einen konkreten Rechtsverstoß an einem oder mehreren Fotos festgestellt, unterstützen wir Sie und machen Ihr Recht geltend – wir werden im Erfolgsfall entlohnt. Zusätzliche recherchieren wir im Verdacht auf eine Urheberechtsverletzung, ob noch weitere Rechtsverstöße vorliegen.

Urheberrecht – Theorie und Praxis

„Immaterielle Vermögensrechte sind das Gold des 21. Jahrhunderts“ – dies liest man immer häufiger an unterschiedlichen Stellen. Der Ausspruch ist durchaus verständlich, denn in einer Welt, in der ein Überangebot von Waren herrscht, wird es immer wichtiger, sich von seinen Mitbewerbern abzuheben. Ein Mittel hierfür sind immaterielle Rechte, welche dem Rechteinhaber erlauben, andere von der Nutzung auszuschließen.

Die Theorie

Zu den immateriellen Rechten gehört auch das Urheberrecht. Dessen Grundsatz besagt, dass derjenige, der ein Werk – beispielsweise eine Fotografie – geschaffen hat, auch eigenständig darüber entscheiden kann, wem er dieses Werk lizenziert, also wer das Werk nutzen darf. Im Falle einer Fotografie kommt es übrigens nicht darauf an, dass das Foto besonders kreativ oder hochwertig hergestellt ist, um in den Genuss eines urheberrechtlichen Schutzes zu kommen. Vielmehr ist es so, dass auch einfache Fotos – ja nahezu „Knipsbilder“ über den Lichtbildschutz urheberrechtlich geschützt sind.

Sobald also ein Fotograf ein Foto angefertigt hat, kann dieser grundsätzlich darüber entscheiden, wem er das Foto zu welchen Konditionen für welche Zwecke lizenzieren möchte. Darüber hinaus hat der Fotograf einen Anspruch darauf, bei der Verwendung seines Fotos genannt zu werden. Dies ist Ausfluss vom Urheberpersönlichkeitsrecht, das in § 13 UrhG geregelt ist.

 

Die Praxis

So gut die Theorie für einen Urheber klingt, so sehr zeigt die Praxis, dass dem Schutz von Urheberrechten von zahlreichen Nutzern offensichtlich kein allzu großer Wert zugemessen wird. Nur so ist es zu erklären, dass Fotos auf eigenen kommerziellen Internetseiten verwendet werden, für die keine Lizenz vom Fotografen eingeräumt worden ist. Häufig bleiben die Bildverwendungen für den Fotografen unerkannt, sodass der Bildnutzer das Foto letztlich verwendet, ohne hierfür einen angemessenen Betrag als Lizenzgebühr zu zahlen.

 

Jetzt Urheberrechte an Fotografien wahren

Wenn auch Sie Fotograf sind und Ihre Urheberrechte wahren möchten, dann sprechen Sie uns gern unverbindlich an! Wir recherchieren für Sie nach unerlaubten Verwendungen Ihrer Fotos und helfen Ihnen bei der Wahrung Ihrer Rechte.