Ihre Rechte bei Bildklau
Welche Rechte stehen Ihnen eigentlich zu, wenn Sie feststellen müssen, dass jemand Ihre Bilder ohne Ihre Genehmigung für seine Zwecke verwendet? Zunächst einmal die gute Nachricht: Sie sind im Bereich des Urheberrechts keineswegs schutzlos gestellt, sondern können Ihre Rechte effektiv durchsetzen!
Folgende Rechte stehen Ihnen als Urheber bei einer Verletzung Ihrer Urheberrechte zu:
1. Anspruch auf Unterlassung
Zunächst einmal können Sie als Urheber verlangen, dass der Bildverwender es zukünftig unterlässt, Ihre Fotos ohne Ihre Genehmigung zu verwenden. Hierbei handelt es sich um den so genannten Unterlassungsanspruch, der in § 97 des deutschen Urheberrechtsgesetzes geregelt ist. Der Bildverwender wird zur Durchsetzung des Unterlassungsanspruches zunächst von unserem anwaltlichen Kooperationspartner außergerichtlich abgemahnt und zur Abgabe einer Unterlassungserklärung aufgefordert. Diese Unterlassungserklärung, die mit einer Vertragsstrafe zu versehen ist, dient dazu, dass es der Bildverwender verpflichtet, zukünftig Ihr Foto nicht mehr unlizenziert zu verwenden. Für den Fall eines Verstoßes gegen die Unterlassungserklärung können Sie den Bildverwender auf Zahlung einer Vertragsstrafe in Anspruch nehmen.
2. Anspruch auf Beseitigung
Neben dem Anspruch auf Unterlassung haben Sie zudem das Recht, vom Bildverwender zu verlangen, dass dieser die Rechtsverletzung unverzüglich beseitigt. Dies ist in § 98 UrhG geregelt und kann im Zweifelsfall ebenfalls gerichtlich durchgesetzt werden.
3. Anspruch auf Kostenerstattung
Sie haben zudem im Falle einer berechtigten Abmahnung Anspruch darauf, dass der Bildverwender Ihnen die Kosten erstattet, die für die Abmahnung durch unseren anwaltlichen Kooperationspartner anfallen. Hierbei ist zu erwähnen, dass unser anwaltlicher Kooperationspartner bereits tausendfache Erfahrung mit Abmahnungen im Bereich des Fotorechts hat, sodass Sie bei diesem gut aufgehoben sind.
4. Anspruch auf Schadensersatzzahlungen
Neben den Unterlassungs- und Beseitigungsansprüchen haben Sie zudem einen Anspruch darauf, dass der Bildverwender ein angemessenes Entgelt für die Nutzung Ihres Fotos zahlt. Dieses Entgelt kann auf unterschiedliche Arten und Weisen berechnet werden; häufig wird hierbei auf die so genannten MFM-Empfehlungen zurück gegriffen, die die branchenübliche Vergütungen im professionellen Fotografie-Bereich festlegen. Werden Sie als Urheber bei der Verwendung des Fotos nicht genannt (dies ist fast immer der Fall bei Bilddiebstahl!), ist die an Sie zu zahlende Vergütung zu verdoppeln!
Sie möchten wissen, wo Ihre Fotos verwendet werden? Gerne lassen wir die Verwendung der Fotos über unseren Kooperationspartner für Sie kostenfrei recherchieren!